Erben muss Zugang zu gesperrtem Facebook-Nutzerkonto gewährt werden!
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berliner Kammergerichts aufgehoben. So werden neben Briefen auch digitale Inhalte vererbt. Im konkreten Fall treten die Eltern als Erben in den Vertrag zwischen ihrer Tochter und Facebook ein. Mehr dazu auf heise.de